Was unterscheidet die Bergrettung von der Bergwacht?

Nach den Bestimmungen des BuNw Ges. 77§1 ist die Steiermärkische Berg- und Naturwacht verpflichtet

* in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur u. Pflege der Landschaft  zu wecken * die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren u. Pflanzen vor schädigendem Einflüssen zu schützen * die Landes- u. Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur-und Landschaftsschutzes, der Pflege u. Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege zu unterstützen * die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund der landesgesetzlichen Vorschriften zum Schutze der Natur überwachen.

Die Aufgabe des - ÖBRD - Land Steiermark - ist es, Personen, die im alpinen oder unwegsamen Gelände vermisst oder verunglückt sind, zu suchen, ihnen Hilfe zu leisten und sie zu bergen. In Deutschland nimmt diese Aufgaben die Bergwacht als eine Gliederung des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) wahr - deshalb die häufige Verwechslung!

Quelle: http://www.bergrettung-stmk.at/