Bergekostenersatz?
Der Österr. Bergrettungsdienst Land Stmk ist in Ausnahmefällen berechtigt, von Geretteten oder Geborgenen Einsatzkosten zu begehren wenn
a) der Bergrettungseinsatz erwiesenermaßen durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten veranlasst wurde
b) der Gerettete oder Geborgene den Ersatz der Kosten eines Bergrettungseinsatzes aufgrund zivilrechtlicher Vereinbarungen (Versicherungen für Freizeitunfälle) erhalten kann oder
c) wenn es um einen außergewöhnlich aufwändigen Einsatz geht.
In diesen Fällen werden jedoch im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des Vereines lediglich die Selbstkosten für den Bergrettungseinsatz in Rechnung gestellt.
Wichtig ! Hubschrauberbergungen werden vom jeweiligen Betreiber (z.B. ÖAMTC) in Rechnung gestellt !