
Hubschrauberbergung – wer zahlt?
Im Rahmen eines Einsatzes werden die BergretterInnen die Notwendigkeit eines Hubschraubereinsatzes stets nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen und sorgfältig abwägen, was für den Verunglückten am besten ist. Diese Beurteilung ist im Krankenhaus stets leichter als vor Ort, wo auch Faktoren wie Länge und Schwierigkeit des Transportes berücksichtigt werden müssen und nicht nur die Schwere der Verletzung. So kann z.B. auch bei einer einfachen Knochenverletzung ein HS-Transport durchaus angezeigt sein und dem Verunfallten Schmerzen und Komplikationen ersparen.
Im konkreten Fall wird man sich - wenn möglich, sprich, wenn dieser kommunikationsfähig ist, - mit dem Verunfallten darüber beraten. Allerdings ist zu beachten, dass nicht der Bergretter vor Ort letztendlich über einen HS-Einsatz entscheidet, sondern die jeweilige Rettungsleitstelle! "Geholt werden" kann der HS nur von dieser !!
Wenn die spätere Prüfung der Unterlagen "keine medizinische Indikation für einen HS-Transport ergibt", so muss der Gerettete die Kosten tragen.
Bei Verkehrs - und Arbeitsunfällen trägt die jeweilige Sozialversicherung die Kosten, bei Freizeitunfällen nur, wenn die entsprechende Indikation gegeben ist. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich gegen dieses Risiko zu versichern (Privat, Alpiner Verein, Schutzbrief eines Autofahrerclubs usw.)
